Schiedsgerichtsbarkeit
Unsere ausgewiesenen Experten für Schiedsverfahrensrecht/Arbitration beraten inländische und ausländische Mandanten seit Jahren in allen Bereichen der Schiedsgerichtsbarkeit. Unsere Beratung umfasst insbesondere die Erstellung von Schiedsvereinbarungen und Schiedsklauseln in Verträgen oder Statuten, die Beratung und Rechtsvertretung in Schiedsverfahren sowie die Vertretung in inländischen Gerichtsverfahren für die Leistung von Rechtshilfe für ein Schiedsgericht. Gleichzeitig stehen wir Ihnen als erfahrene Schiedsrichter für die Durchführung eines Schiedsverfahrens zur Verfügung.
Durch die Mitgliedschaft Liechtensteins beim New Yorker Übereinkommen ist eine umfassende Vollstreckung von ausländischen Schiedssprüchen in Liechtenstein möglich; auch hierzu beraten wir Sie gerne.