Wohnsitznahme in Liechtenstein
Ein Zuzug nach Liechtenstein ist für ausländische Staatsangehörige nur eingeschränkt möglich. Dabei sind unterschiedliche Regelungen und Verfahren für den Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung für EWR-/EU-, schweizerische und Drittstaatsangehörige vorgesehen.
Unsere Kanzlei steht in engem Austausch mit den zuständigen Behörden und begleitet ausgewählte Führungskräfte, spezialisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie vermögende Privatpersonen (Private Clients) bei ihrer Wohnsitznahme in Liechtenstein.
Aufgrund unserer Expertise in den jeweiligen Bereichen, ist es uns möglich, auch die erforderlichen Folgeberatungen insbesondere bei Arbeitsbewilligungen (Arbeitsrecht), im Steuerrecht (Aushandlung von Pauschalbesteuerung) und beim Erwerb von Grundeigentum durch Ausländer (Immobilienrecht und Grundverkehr) anzubieten.
In Einzelfällen vermitteln wir auch geeignete Wohn- und Geschäftsliegenschaften an unsere Mandanten und bieten so Gesamtlösungen für Wohnsitznahmen in Liechtenstein an.