Exekutionsrecht
Wir unterstützen Sie bei der Eintreibung Ihrer Forderungen. Dabei können im Einzelfall bereits betreibungsrechtliche Massnahmen (Zahlbefehl) genügen.
Ist Ihre Forderung vom Schuldner anerkannt und in der erforderlichen Form festgehalten oder möchten Sie eine ausländische Entscheidung vollstrecken, steht Ihnen der Weg des Rechtsöffnungsverfahrens offen, in dem wir Sie gerne unterstützen.
Wir beraten und vertreten Sie auch bei der zwangsweisen Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nötigenfalls geschieht dies mit Sicherungsmassnahmen wie der Erwirkung einstweiliger Verfügungen, mit denen Ihre Geldansprüche oder sonstigen Ansprüche gesichert werden können.