EWR- und EU-Recht
Liechtenstein als Vertragsstaat des EWR-Abkommens ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die liechtensteinische Rechtsordnung ist dadurch stark beeinflusst. Insbesondere die Gesetzgebung im Bereich des Binnenmarktes (4 Grundfreiheiten) wird durch laufend zu übernehmende EU-Rechtsakte aufgrund des EWR-Abkommens stark geprägt. Unsere Kanzlei berät und vertritt Sie gerne in EWR- und EU-rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Liechtenstein. Hierfür kann Ihnen unsere Kanzlei profundes Fachwissen ehemaliger Mitarbeiter der EWR-Stabstelle Liechtensteins anbieten.