Wirtschaftsstrafrecht und Rechtshilfe
Wir vertreten unsere Mandanten als Anzeigesteller, Geschädigte oder Beschuldigte in allen Belangen des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts („white collar crime“) und vertreten sie gegenüber allen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Gerade in regulierten Bereichen wie z.B. der Finanzdienstleistungsbranche sind die Einhaltung internationaler Compliance-Standards von zentraler Bedeutung. Schwerpunkte unserer Tätigkeit betreffen Bereiche wie die Geldwäscherei, Korruption, den Insiderhandel oder aber auch firmeninterne Untersuchungen. Auch in diesem Bereich bieten wir unseren Mandanten eine umfassende Beratung unter Beizug unserer Spezialisten im Compliance-Bereich (Corporate Governance und Compliance)
Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit betrifft sodann auch Fragen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen sowie die gerichtliche Vertretung in entsprechenden Rechtshilfeverfahren.