Sozialversicherungsrecht
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten auch in sämtlichen Bereichen des Sozialversicherungsrechts, das neben dem Haftpflichtrecht einen wichtigen Pfeiler im Schadenausgleichssystem unserer Rechtsordnung darstellt. Wir unterstützen Sie in den einzelnen Teilbereichen des Sozialversicherungsrechts, insbesondere im Kranken- und Unfallversicherungsrecht, im Invalidenversicherungsrecht und im Recht der beruflichen Vorsorge. Für unsere Mandanten führen wir Verfahren zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Eintreten eines versicherten Risikos (Invalidität, Alter, Tod), welche in Liechtenstein zum Teil in einem spezifischen Mischverfahren vor Behörden und Gerichten ausgetragen werden.
Sozialversicherungsrechtliche Fragen und Auseinandersetzungen lassen sich oftmals nicht ohne Berücksichtigung haftpflicht-, privatversicherungs- und arbeitsvertragsrechtlicher Überlegungen lösen. Aufgrund unserer Erfahrung auch in diesen Fachgebieten können wir unsere Mandanten umfassend beraten und Lösungen unter Berücksichtigung sämtlicher sich stellender Rechtsfragen erarbeiten.