Strassenverkehrsrecht
Neben dem allgemeinen Strafrecht, beraten wir unsere Mandanten auch bei Administrativmassnahmen (Übertretungen im Strassenverkehr). Bei der Behandlung von Strassenverkehrsrechtsfällen sind das Verwaltungsrecht und das Strafrecht gleichermassen zu berücksichtigen, was durch unser Fachwissen in beiden Bereichen gewährleistet wird.
Auch bei allfälligen zivilrechtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen (Schadenersatz, Heilungskosten und Schmerzengeld) stehen Ihnen unsere Spezialisten in Litigation/Prozessführung in enger Zusammenarbeit mit den Strafrechtsspezialisten zur Verfügung.