Pauschalbesteuerung
Für sehr vermögende ausländische Privatpersonen besteht nach dem liechtensteinischen Steuerrecht die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung, sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Relevant dabei ist nicht das Einkommen, sondern der mutmassliche Lebensaufwand einer Person. Der Steuersatz beträgt derzeit 25 % des Aufwands (mindestens CHF 300'000.00 pro Steuerjahr). In der Regel kann eine Pauschalbesteuerung ab einem Vermögen von etwa CHF 30 Mio. eine prüfenswerte Alternative darstellen.
Unsere Kanzlei verfügt über grosse Erfahrung bei der Aushandlung von Pauschalbesteuerungen und hat eine solche für zahlreiche Private Clients erreicht.