Corporate Governance und Compliance
Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen Angelegenheiten einer guten und verantwortungsvollen Corporate Governance (Best Practice). Dies umfasst die Ausgestaltung und Implementierung von effizienten Leitungs- und Kontrollstrukturen im einzelnen Unternehmen wie auch im Konzern; die Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Risiken und dem Risikomanagement im Allgemeinen sowie einer funktionsfähigen Unternehmensleitung und -kontrolle im Besonderen; die Erstellung von Organisationsreglementen und anderen gesellschaftsinternen Richtlinien, Weisungen, Verhaltensregeln oder Pflichtenheften; die Beratung im Zusammenhang mit Aktionärsbeziehungen oder der Treuepflicht des Geschäftsführers sowie Interessenskonflikten und Transaktionen mit nahestehenden Personen; oder das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken (wie z.B. Offenlegungspflichten) im Allgemeinen (Gesellschaftsrecht | M&A). Bei Bedarf unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Durchführung unternehmensinterner Untersuchungen.
Dieser Bereich erfasst im Weiteren auch die gutachtliche Tätigkeit und Unterstützung im Zusammenhang mit sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Regulatorien, insbesondere im Hinblick auf das Sorgfaltspflichtrecht (Compliance); Geldwäschereiabklärungen und -meldungen (Wirtschaftsstrafrecht und Rechtshilfe), Sanktionsrecht sowie die Marktmissbrauchsgesetzgebung.