Erbrecht, Nachlassplanung und Vorsorgevollmacht
Wir helfen Ihnen, die für Sie ideale Weitergabe Ihrer privaten und geschäftlichen Vermögenswerte abzuklären und umzusetzen. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auch in der Begleitung liechtensteinischer Unternehmerfamilien und Familienunternehmen in Hinblick auf die Unternehmensnachfolge.
In diesem Zusammenhang erstellen und überprüfen wir für Sie Vorsorgevollmachten, letztwillige Verfügungen, Erb- und Schenkungsverträge und übernehmen die Aufgabe als Testamentsvollstrecker und Nachlasskuratoren. Wir vertreten Sie im Rahmen der in Liechtenstein durchzuführenden Verlassenschaftsverfahren und verfassen für Sie Erbteilungsübereinkommen.
Wir unterstützen Sie als erbrechtliche Begünstigte im Verlassenschaftsverfahren oder bei der gerichtlichen Durchsetzung von berechtigten oder Abwehr von nicht bestehenden Erb- und Pflichtteilsansprüchen.
Unsere Erbrechtsspezialisten arbeiten eng mit den Spezialisten des Gesellschaftsrechts | M&A, Kapitalmarktrechts, Litigation/Prozessführung sowie Private Clients zusammen, um sämtliche betroffenen Rechtsbereiche gebührend zu berücksichtigen und auch bei anspruchsvollen Ausgangssituationen tragfähige Lösungen herbeizuführen.
Als grosse Anwaltskanzlei in Liechtenstein verfügen wir über spezialisierte Rechtsanwälte, die überwiegend im Bereich des Erbrechts tätig sind, und über ein eigenes umfassendes Vorsorgekonzept (vorsorgeordner.li). Ebenfalls erstellen wir regelmässig umfassende Vorsorgevollmachten.