Stiftungen und Trusts
Zu unseren Mandanten zählen Stifter, Settlors, Begünstigte, Treuhänder sowie Organe von Stiftungen oder Treuhänderschaften. Wir beraten diese nicht nur in Zusammenhang mit der Errichtung von gemein- oder privatnützigen Stiftungen und Treuhänderschaften, sondern auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Nachfolgeplanung bzw. Begünstigtenanordnung und deren erbrechtlichen Implikationen (Erbrecht, Nachlassplanung und Vorsorgevollmacht); der Erstellung, Überprüfung und Anpassung von Statuten und Beistatuten sowie Treuhandurkunden und weiterer Reglemente; oder der täglichen Verwaltung der Rechtsträger durch Erstellung von Gutachten zu besonderen Fragestellungen. Insbesondere beraten wir unsere Mandanten in Zusammenhang mit Problemen beim Generationenwechsel; bei Auskunftsbegehren; bezüglich rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit Ausschüttungen; hinsichtlich der Veranlagung des Gesellschaftsvermögens; bei allfälligen Verantwortlichkeitsansprüchen; bei allgemeinen Fragen der Foundation Governance und vielem mehr.
Ein beträchtlicher Teil unserer täglichen Arbeit betrifft auch die Beratung in Zusammenhang mit Unternehmensstiftungen und karitativen Rechtsträgern. Wir befassen uns regelmässig mit Fragen des Vermögensschutzes (Asset Protection), so insbesondere mit Fragen der Gläubiger- oder Pflichtteilsanfechtung, mit Vollstreckungsfragen oder damit zusammenhängenden Fragen des internationalen Privatrechts.