Verwaltungsrecht
Wir beraten und vertreten Sie in sämtlichen Belangen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, in denen Privatpersonen und Unternehmen gegenüber dem Staat oder öffentlichen Behörden auftreten. Hierzu begleiten wir Sie auf allen Stufen des Verwaltungsverfahrens und bei Bedarf auch in Verwaltungsbeschwerdeverfahren.
Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der rechtlichen Begleitung von Gemeinden, Amtsstellen und anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften in diversen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im öffentlichen Baurecht. Zusammen mit unseren Spezialisten im Immobilienrecht beraten wir Privatpersonen, Fachpersonen aus der Baubranche und die öffentliche Hand im Rahmen von Baubewilligungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsverfahren und nehmen auch Vertretungen vor Gerichten und Behörden in baurechtlichen Prozessen wahr.