Verfassungsrecht | Beschwerdeführung vor dem Staatsgerichtshof
Die liechtensteinische Rechtsordnung zeichnet sich unter anderem durch die Existenz einer Verfassungsgerichtsbarkeit aus. Der Staatsgerichtshof als Verfassungsüberprüfungsinstanz kann in Fällen behaupteter Verfassungsverletzungen nach Ausschöpfung des ordentlichen Rechtszuges angerufen werden. Wir vertreten Sie im Bereich des Staatsrechts in Individualbeschwerdeverfahren, in denen Verfassungsverletzungen gerügt werden. Aufgrund des einschlägigen Fachwissens in unserer Kanzlei sind wir auch in der Lage, Gutachten in allen Fragen des Verfassungs- und Völkerrechts zu erstatten. Mehrere unserer Rechtsanwälte sind ehemalige oder aktuelle nebenamtliche Richter am liechtensteinischen Staatsgerichtshof und befassen sich daher regelmässig mit verfassungsrechtlichen Fragestellungen.