Internationale Amtshilfe in Steuersachen
Wir beraten unsere Mandanten bei internationalen Amtshilfen und unterstützen sie in diesen Verfahren gegenüber den Behörden. Wir bieten ihnen rechtliche Beratungen bei der Herausgabe der Unterlagen, nehmen rechtliche Abklärungen über die Zuständigkeit vor und erstellen die notwendigen Rechtsmittel.
Neben der Steuerplanung bildet die Beratung in Zusammenhang mit dem Steuerinformationsaustausch (AIA, FATCA, TIEA) sowie die Vertretung der Mandanten in damit zusammenhängenden Verfahren ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Sofern erforderlich vertreten wir unsere Mandanten auch in Steuerprozessen, einschliesslich allfälliger Steuerstrafverfahren (Litigation/Prozessführung).