Immobilienrecht und Grundverkehr
Als einzige Anwaltskanzlei in Liechtenstein verfügen wir über spezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die ausschliesslich im Bereich des Immobilienrechts tätig sind.
Unsere Abteilung Immobilienrecht bietet sowohl Privatpersonen als auch Fachpersonen aus der Immobilienbranche eine umfassende Beratung bei der Klärung aller Fragen im Bereich des Immobilien- sowie des Baurechts.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Erstellung von Verträgen (Kauf, Tausch, Schenkung, Dienstbarkeiten, Mutationen, Generalunternehmerverträgen etc.), Einholung der notwendigen behördlichen Bewilligungen, steuerrechtlichen Abklärungen betreffend Grundstücksgewinnsteuern, grundverkehrsrechtlichen Abklärungen, grundbücherlichen Durchführung von Verträgen, Stockwerkbegründungen, Errichtung von Grundpfandrechten (inkl. Bauhandwerkerpfandrechten) und Beratung im Bereich des Mietrechts.
Gerne betreuen Sie unsere Spezialisten im Immobilienrecht, Litigation/Prozessführung und Verwaltungsrecht auch im Zusammenhang mit Eigentums- und Besitzesschutzklagen, Führung von Prozessen des Nachbarrechts und Bauprozessen aller Art und Überprüfung bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Aspekte bei Bauvorhaben.